HRB 707296: KingPin Herbolzheim GmbH, Herbolzheim, Breisgauallee 7, 79336 Herbolzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
HRB 707296: KingPin Herbolzheim GmbH, Herbolzheim, Breisgauallee 7, 79336 Herbolzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwendemann, Michael Raimund, Kenzingen, * ‒.‒.‒‒.
KingPin Herbolzheim GmbH, Herbolzheim, Breisgauallee 7, 79336 Herbolzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2011. Geschäftsanschrift: Breisgauallee 7, 79336 Herbolzheim. Gegenstand: Der Betrieb einer Bowlinganlage mit Gaststätte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schuster, Norman Alexander, Kenzingen, * ‒.‒.‒‒; Schwendemann, Michael Raimund, Kenzingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "EURO-BOWL OHG", Herbolzheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701991) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.