Kingdom of Sports Rheine GmbH & Co. KG, Rheine, Humboldtplatz 4, 48429 Rheine. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kingdom of Sports Wilhelmshaven GmbH & Co. KG am 26.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kingdom of Sports Rheine GmbH & Co. KG, Rheine, Humboldtplatz 4, 48429 Rheine. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2011 mit der Kingdom of Sports Wilhemshaven GmbH & Co. KG mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 201253) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kingdom of Sports Rheine GmbH & Co. KG, Rheine, Humboldtplatz 4, 48429 Rheine. (Unterhaltung und der Betrieb eines Sport- und Fitness-Studios in Rheine unter der Bezeichnung Kingdom of Sports. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Humboldtplatz 4, 48429 Rheine. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Zehnte Pleuß Verwaltungs-GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 8908), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kingdom of Sports Rheine GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 8588) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.