HRB 11242: Kingspan GmbH, Wesel, Am Schornacker 2, 46485 Wesel. Nicht mehr Geschäftsführer: Reidenbach, Ulrich, Herrsching am Ammersee, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rinsch, Michael, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11242: Kingspan GmbH, Wesel, Am Schornacker 2, 46485 Wesel. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.11.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 0,41 auf EUR 25.565,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Gleichzeitig wurde § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel und der Vertrieb von Bauteilen, insbesondere mit Blechen aller Art und Elementen in Sandwichbauweise; die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Hallen in Stahlbauweise sowie Stahlskelett- und Schweißkonstruktionen, Dach- und Wandsysteme. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens das Halten und die Führung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, die auf dem Bauelemente-Markt tätig sind, die Koordination dieser Gesellschaften. Neues Stammkapital: 25.565,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 11242: Kingspan GmbH, Wesel, Am Schornacker 2, 46485 Wesel. Der mit der Kingspan Holding GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 11199) am 21.12.2001 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.12.2019 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tage hat der Änderung zugestimmt.
HRB 11242: Kingspan GmbH, Wesel, Am Schornacker 2, 46485 Wesel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Hoesch Bausysteme GmbH mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen HRB 7893) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11242: Kingspan GmbH, Wesel, Am Schornacker 2, 46485 Wesel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Kingspan Property GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 10670) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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