Kio Yamato Europe GmbH, Berlin, Johanniterstraße 19, 51065 Köln. Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen..
Kio Yamato Europe GmbH, Berlin, Johanniterstraße 19, 51065 Köln. Sitz / Zweigniederlassung: Nicht mehr empfangsberechtigte Person:; 1. Frischkorn, Guido; empfangsberechtigte Person:; 2. Stempel, Martin Johanniterstraße 19, 51065 Köln.
Kio Yamato Europe GmbH, Berlin, Johanniterstraße 19, 51065 Köln. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Johanniterstraße 19, 51065 Köln.
Kio Yamato Europe GmbH, Berlin, Heinersdorfer Straße 4-6, 13086 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator:; 2. Kim, Yong Wan, * ‒.‒.‒‒, Norwood/USA; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kim, Min-Soo Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2010 ist die Gesellschaft aufgelöst..
Kio Yamato Europe GmbH, BerlinHeinersdorfer Straße 4-6, 13086 Berlin. Firma: Kio Yamato Europe GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Heinersdorfer Straße 4-6, 13086 Berlin; empfangsberechtigte Person:; 1. Frischkorn, Guido Heinersdorfer Straße 4, 13086 Berlin Gegenstand: Der Verkauf von Brillen und Brillengestellen, die Auslieferung von Brillen und Brillengestellen sowie die Kundenbetreuung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kim, Min-Soo, * ‒.‒.‒‒, Palisades Park/New Jersey/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.06.2009.