Kirby Service Center GmbH, Oberhaching, Landkreis München (Keltenring 1-3, 82041 Oberhaching). Die Verschmelzung wurde am 23.06.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 69945).
Kirby Service Center GmbH, Oberhaching, Landkreis München (Keltenring 1-3, 82041 Oberhaching). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "Central European Division Wolfgang Mahling Kirby GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Straßlach (AmtsgerichtMünchen HRA 69945) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.