HRA 41228 B: Kirchendreieck Kaulsdorf Liegenschaften GmbH & Co. KG, Berlin (Joachimstaler Str. 34, 10719 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 1 Monat HRA 41228 B: Kirchendreieck Kaulsdorf Liegenschaften GmbH & Co. KG, Berlin (Joachimstaler Str. 34, 10719 Berlin).
Kirchendreieck Kaulsdorf Liegenschaften GmbH & Co. KG, Berlin(Joachimstaler Str. 34, 10719 Berlin). ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
Kirchendreieck Kaulsdorf Liegenschaften GmbH & Co. KG, Berlin(Joachimstaler Str. 34, 10719 Berlin). Firma: Kirchendreieck Kaulsdorf Liegenschaften GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Vedranel vierunddreißigste Immobilienbesitz Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 105770 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kirchendreieck Kaulsdorf Liegenschaften GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111348) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.03.2008;10.03.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..