Kircher Grundstück Dr.-Raabe-Straße Verwaltung GmbH u. Co. KG, Fulda, Dr.-Raabe-Straße 3, 36043 Fulda. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kircher-Ludwig GmbH & Co. KG am 07.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kircher Grundstück Dr.-Raabe-Straße Verwaltung GmbH u. Co. KG, Fulda, Dr.-Raabe-Straße 3, 36043 Fulda. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und den Ergänzungen vom 21.01.2011 und 12.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kircher-Ludwig GmbH & Co. KG mit Sitz in Fulda (AG Fulda HRA 111) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.