Kirchmann Erben Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung., Heiligenhaus (Hauptstr. 70-72, 42579 Heiligenhaus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gretsch-Unitas GmbH am 07.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kirchmann Erben Industrieverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung., Heiligenhaus (Hauptstr. 70-72, 42579 Heiligenhaus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2008 mit der Gretsch-Unitas GmbH mit Sitz in Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 202098) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.