HRA 2835: Kirsch + Sohn GmbH & Co. KG, Gemünden a. Main, Weißensteinstraße 32 - 34, 97737 Gemünden. Firma geändert, nun: Kirsch + Sohn Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG.
HRA 2835: M. Kirsch & Sohn GmbH & Co. KG, Gemünden a. Main, Weißensteinstraße 32 - 34, 97737 Gemünden. Firma geändert, nun: Kirsch + Sohn GmbH & Co. KG.
HRA 2835: M. Kirsch & Sohn GmbH & Co. KG, Gemünden a. Main, Weißensteinstraße 32 - 34, 97737 Gemünden. Die PAC GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gemünden (Amtsgericht Würzburg HRA 5168) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.