HRA 7202: Kirsten Sudholt-Wasemann e.K., Herzebrock-Clarholz, Daimlerstraße 3, 33442 Herzebrock-Clarholz. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2016 ist das gesamte Betriebsvermögen des unter der Firma Kirsten Sudholt-Wasemann e.K. betriebenen Einzelunternehmens aus dem Vermögen der Inhaberin Kirsten Sudholz-Wasemann im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Sudholt-Wasemann GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7214) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33442 Herzebrock-Clarholz
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: eK