HRB 40403: Kiskan Process Veredelungstechnik GmbH, Hamburg, Farnhornstieg 10, 22525 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Kiskan-Kaufmann, Jacqueline, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kiskan, Andre, Architekt, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 40403: Kiskan Process Veredelungstechnik GmbH, Hamburg, Farnhornstieg 10, 22525 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kiskan, Digran, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun Geschäftsführer: Kiskan, Andre, Architekt, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kiskan Process Veredelungstechnik GmbH, Hamburg, Farnhornstieg 10, 22525 Hamburg.Geschäftsanschrift: Farnhornstieg 10, 22525 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Kiskan, Digran, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kiskan Process Veredelungstechnik GmbH, Hamburg (Farnhornstieg 10, 22525 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.07.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kiskan, Digran, Kaufmann, Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2008 mit der Rofix GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 83844) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.