Kissing-Risse-Wülbeck Bürotechnik GmbH, Menden (Konrad-Adenauer-Ring 10, 58636 Iserlohn). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Iserlohn HRA 4159) am 28.02.2006 wirksam geworden.
Kissing-Risse-Wülbeck Bürotechnik GmbH, Menden (Iserlohner Landstr. 9, 58706 Menden). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.01.2006 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die FLUX Bürotechnik GmbH & Co KG mit Sitz in Iserlohn umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kissing-Risse-Wülbeck Bürotechnik GmbH, Menden (Iserlohner Landstr. 9, 58706 Menden). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Gruß, Dieter, Witten, * ‒.‒.‒‒; Roland, Udo, Menden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.