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Kita Fingerhut GmbH, Osnabrück (HRB 212763)

Firmendaten

Anschrift
Artilleriestr. 46
49076 Osnabrück
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 212763
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kita Fingerhut GmbH aus Osnabrück ist im Handelsregister Osnabrück unter der Nummer HRB 212763 verzeichnet. Nach der Gründung am 13.03.2018 hat die Kita Fingerhut GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern und der Betrieb einer Betreuungseinrichtung für Kinder in freier Trägerschaft.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Kita Fingerhut GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.04.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 27.07.2018
Neueintragung

HRB 212763: Kita Fingerhut GmbH, Osnabrück, Artilleriestr. 46, 49076 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2018. Geschäftsanschrift: Artilleriestr. 46, 49076 Osnabrück. Gegenstand: die Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern und der Betrieb einer Betreuungseinrichtung für Kinder in freier Trägerschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ollermann, Tanja, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fingerhut e.V., Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück VR 2521) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.03.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

27.07.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Tanja Ollermann
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 27.07.2018