HRA 44957: Kita Frankfurt, Frankfurt am Main (Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main). Die Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 7 (Aufgaben der Betriebskommission), 12 (Personalangelegenheiten), 13 (Beteiligung der Frauenbeauftragten, des Personalrates und der Schwerbehindertenbeauftragten), 15 (Zuständigkeiten anderer städtischer Stellen) und 22 (Inkrafttreten) beschlossen.
HRA 44957: Kita Frankfurt, Frankfurt am Main (Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main). Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Aufgaben der Betriebskommission) beschlossen.
HRA 44957: Kita Frankfurt, Frankfurt am Main (Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main). Die Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
HRA 44957: Kita Frankfurt, Frankfurt am Main (Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main). Die Stadtverordnetenversammlung vom 14.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck, Aufgaben) beschlossen. Neuer Gegenstand: Aufgabe des Betriebes ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8 Wochen bis zum Ende der Grundschulzeit in Kindertageseinrichtungen und/oder in Schulen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß SGB VIII sowie auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans in Kooperation mit Schulen sowie dem im Land Hessen geltenden Bestimmungen und den städtischen Vorgaben. Durch entsprechende Angebote trägt der Eigenbetrieb zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder bei. Das Angebot berücksichtigt das jeweilige Lebensumfeld und die individuellen Bedürfnisse der Kinder und erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Mädchen und Jungen werden frühzeitig, nachhaltig, individuell und intensiv gefördert unter Berücksichtigung der jeweils besonderen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Interessen der Kinder und ihrer Familien. Dabei sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jugnen zu berücksichtigen und deren Gleichberechtigung zu fördern. Zweck des Betriebes ist demzufolge der Aufbau, das Betreiben und das Unterhalten von Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungsangebote in Kooperation mit ganztägig arbeitenden Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen anzubieten. Hierzu gehören die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien sowie deren zweckmäßige personelle, materielle, räumliche und betriebliche Organisation. Die Bereitstellung von hierzu benötigten Räumen und Flächen für Kinderzentren, einschließlich deren Instandhaltung und Wartung, wird durch Kita Frankfurt gewährleistet. Dabei arbeiten der Betrieb und seine Organisationseinheiten eng mit den Trägern der Freien Jugendhilfe sowie in Kooperation mit Grund- und Förderschulen zusammen und gestalten das Angebot bedarfsgerecht in enger Abstimmung und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gemäß §§79/80 SGB VIII.
HRA 44957:Kita Frankfurt, Frankfurt am Main (Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main). Bestellt als Betriebsleiterin: Bischoff, Gabriele, Geisenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Betriebsleiterin: Berkenfeld, Monika, Kelkheim/Ts., * ‒.‒.‒‒.
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