HRA 30971: Kita Köln Waldstraße KG, Köln, Lövenicher Weg 13, 50933 Köln. Die Firma ist erloschen.
HRA 30971: Kita Projekt Köln Waldstraße GmbH & Co. KG, Köln, Urbacher Weg 88 a, 51149 Köln. Nach Firmenänderung: Neue Firma: Kita Köln Waldstraße KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lövenicher Weg 13, 50933 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft zusammen mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kita Köln I GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 81168). Nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Geisen, Karl Maria, Köln, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Mörsch, Ralf, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 30971: Kita Projekt Köln Waldstraße GmbH & Co. KG, Köln, Urbacher Weg 88 a, 51149 Köln. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Urbacher Weg 88 a, 51149 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kita Köln I GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 81168). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kita Projekt Köln Waldstraße GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 80968) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.