HRB 18207:Kiwa Polymer Institut GmbH, Flörsheim am Main, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim am Main.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kiwa GmbH, Hamburg ( Amtsgericht Hamburg, HRB 130568) am 13.05.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18207:Kiwa Polymer Institut GmbH, Flörsheim am Main, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kiwa GmbH, Hamburg ( AG Hamburg, HRB 130568) ( vormals: Kiwa MPA Bautest GmbH, Augsburg, Amtsgericht Augsburg HRB 21110) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 18207:Kiwa Polymer Institut GmbH, Flörsheim am Main, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kiwa MPA Bautest GmbH mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 21110) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kiwa Polymer Institut GmbH, Flörsheim am Main, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Ingenieurleistungen im Bereich Bauwesen, Bauüberwachung, Qualitätssicherung, Schulungen, Bewertungen bestehender Bauwerke, Bauschäden und Baugrund, Erstellung von Sanierungskonzepten, Sanierungsplanungen, chemisch - analytische Prüfungen, physikalische und mechanisch - technologische Prüfungen, Überwachung, insbesondere Inspektion von Herstellwerken und Bauprodukten bzw. Baustellen, Zertifizierung von Produktherstellern und Produkten insbesondere polymere und mineralische Baustoffe, Monitoring am Bauwerk, Schadstoff- bzw. Umweltanalysen, Entsorgungskonzepte, Schadstoffkataster.
Kiwa Polymer Institut GmbH, Flörsheim am Main, Quellenstraße 3, 65439 Flörsheim am Main. Prokura erloschen: Peters, Jutta Gerda, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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