Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
a)
Kiwo Jugendhilfe gGmbH
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung (A0),
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe,
- die Förderung der Erziehung,
- die Förderung des Schutzes der Familie,
- die Förderung des Wohlfahrtswesens,
- die Verfolgung mildtätiger Zwecke.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere durch
- den Betrieb eines Kinderheimes zur
Aufnahme, Pflege und Erziehung von
Kindern und Jugendlichen,
- die selbstlose Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §
53 AO.
Die Satzungszwecke werden ferner
verwirklicht durch die Einbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im
Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens gemäß § 57 Abs. 3 A0,
nämlich durch die Erbringung von zentralen
Verwaltungsdienstleistungen an die St.
Josephs- und Gertrudis-Stiftung gemäß
dem aktuellen Vertrag.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei
den Gesellschaftern um steuerbegünstigte
Körperschaften nach der Abgabenordnung
bzw. um juristische Personen des
öffentlichen Rechts handelt und die
zugewendeten Mittel im Sinne von § 58 Nr.
1 AO für steuerbegünstigte Zwecke
verwendet werden.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die den Zwecken der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden,
(5) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die den Gesellschaftszwecken
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind, und sich zu diesen Zwecken
auch an anderen Gesellschaften beteiligen.
(6) Die Zwecke der Gesellschaft werden
verfolgt gemäß den Grundsätzen der
Katholischer Kirche für seelsorgliche und
caritative Dienste.
(7) Die Gesellschaft ist Mitglied des
Caritasverbandes für die Diözese Münster
e.V. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.07.2024 die
Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die
Änderung der Firma sowie des Gegenstandes des
Unternehmens beschlossen. |
a)
29.07.2024
Koenig |
HRB 6689: Kiwo Jugendhilfe GmbH, Dülmen, Lüdinghauser Str. 101, 48249 Dülmen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Heines, Joachim Gerhardt, Dülmen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6689: Kiwo Jugendhilfe GmbH, Dülmen, Lüdinghauser Str. 101, 48249 Dülmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Heilpädagoge Eisenbarth, Karl, Reken, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Tenhumberg, Mario, Hamminkeln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6689:Kiwo Jugendhilfe GmbH, Dülmen, Lüdinghauser Str. 101, 48249 Dülmen.Die Gesellschafterversammlung vom 5.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr), § 2 (Steuerbegünstigter Gegenstand der Gesellschaft), § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) und § 10 (Geschäftsführung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Gesellschaft ist - die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, - die Förderung der Erziehung, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb eines Kinderheimes zur Aufnahme, Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen; - die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die zugewendeten Mittel im Sinne von § 58 Nr. 2 AO für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch, unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszwecken unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, und sich zu diesen Zwecken auch an anderen Gesellschaften beteiligen. Die Zwecke der Gesellschaft werden verfolgt gemäß den Grundsätzen der Katholischen Kirche für seelsorgliche und caritative Dienste. Die Gesellschaft ist Mitglied des Caritasverbandes für die Diözese Münster e.V.. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wo wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit der St. Josephs- und Getrudis-Stiftung, Dülmen und der Wohnoase Dülmen GmbH ist/sind der/die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Kinderwohnheim Dülmen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Dülmen, Lüdinghauser Str. 101, 48249 Dülmen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kiwo Jugendhilfe GmbH.
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