Klöber Holding GmbH, Owingen (Hauptstr. 1, 88696 Owingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.07.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Klöber Holding GmbH, Owingen (Hauptstr. 1, 88696 Owingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag mit der Aktiengesellschaft "Sedus Stoll Aktiengesellschaft", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg HRB 621114) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klöber Holding GmbH, Überlingen (Hauptstr. 1, 88696 Owingen). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sitz verlegt; nun: Owingen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an und die Übernahme von Konzernleitungsfunktionen für Unternehmen, die Büromöbel und Komponenten herstellen und vertreiben oder einen artverwandten oder ähnlichen operativen Zweck verfolgen wie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten in solchen Unternehmen und die Erbringung von Dienstleistungen für solche Unternehmen.