Klöckner & Co GmbH, Duisburg (Neudorfer Str. 3-5, 47057 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LGB-K-Germany-HCzwei GmbH (jetzt: Klöckner & Co Beteiligungs GmbH) am 17.03.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Klöckner & Co GmbH, Duisburg (Neudorfer Str. 3-5, 47057 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.03.2005 mit der LGB-K-Germany-HCzwei GmbH (zukünftig: Klöckner & Co Beteiligungs GmbH) mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 17562) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klöckner & Co GmbH, Duisburg (Neudorfer Str. 3-5, 47057 Duisburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2005. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art, insbesondere an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände sich auf die Distribution von und den Handel mit Stahl-, Metall- und Kunststofferzeugnissen sowie deren Bearbeitung erstrecken; die Distribution von und der Handel mit Handelsgütern aller Art, insbesondere Stahl-, Metall- und Kunststofferzeugnissen, sowie deren Bearbeitung. Stammkapital: 100.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Noe, Derrick G., Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Dr. Ludwig, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Klöckner & Co Aktiengesellschaft, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 8266) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.03.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.