Klöckner Pentaplast Beteiligungs GmbH, Heiligenroth, Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.01.2013 mit der KP Germany Erste GmbH mit Sitz in Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur HRB 20918) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56412 Heiligenroth
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH