HRA 5169: Klapper Autoteile GmbH & Co. KG, Bünde, Ernst-Reuter-Straße 60, 32257 Bünde. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Coler GmbH & Co. KG am 14.05.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 5169: Klapper Autoteile GmbH & Co. KG, Bünde, Ernst-Reuter-Straße 60, 32257 Bünde. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Coler Beteiligungen GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 543), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Klapper Autoteile Beteiligungs-GmbH, Bünde (AG Bad Oeynhausen HRB 7321). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2018 mit der Coler GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 5189) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.