HRB 120862: Klarmann Edelstahlverarbeitung GmbH, Westerstede, Willerfang 2, 26655 Westerstede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2021 mit der Klarmann Edelstahl Technik GmbH mit Sitz in Westerstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 201083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 120862: Klarmann Edelstahlverarbeitung GmbH, Westerstede, Willerfang 2, 26655 Westerstede. Prokura erloschen: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120862: Klarmann Edelstahlverarbeitung GmbH, Westerstede, Willerfang 2, 26655 Westerstede. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 12.09.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 12.09.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit Ergänzung vom 12.09.2018 mit der Klarmann Lasertechnik GmbH mit Sitz in Westerstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 205784) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 120862: Klarmann Edelstahlverarbeitung GmbH, Westerstede, Willerfang 2, 26655 Westerstede. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Prokuristen oder einem Geschäftsführer: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120862: Klarmann Edelstahlverarbeitung GmbH, Westerstede, Willerfang 2, 26655 Westerstede. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Tubbesing, Frank, Brakel, * ‒.‒.‒‒.
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