Klaus Anders GmbH, Velbert (Ringstr. 7-9, 42553 Velbert). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Metallbearbeitung Jörg Rusche e.K. am 12.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Klaus Anders GmbH, Velbert (Ringstr. 7-9, 42553 Velbert). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2005 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters in Firma Metallbearbeitung Jörg Rusche e.K. mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21357) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.