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Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH, Waldachtal (HRB 751240)

Firmendaten

Anschrift
Klaus-Fischer-Str. 1
72178 Waldachtal
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2014
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 751240
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH aus Waldachtal ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 751240 verzeichnet. Nach der Gründung am 23.09.2014 hat die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1 Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ("Gesellschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2.2. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung; b) der Jugend- und Altenhilfe; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; d) des Tierschutzes; e) des (Hunde-) Sports; f) der Heimatplfege, Heimatkunde und Ortsverschönerung; g) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterstützung und Unterhaltung von aa) Kindergärten, Schulen und anderen Bildungs- sowie Nachhilfeeinrichtungen schwerpunkmäßig in der Region, bb) Alten- und Pflegeheimen, cc) Tierheimen; b) die Gewährung von Stipendien an Schüler, Studenten und Promovierende nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft; c) Veranstaltung von (Forschungs-) Wettbewerben; d) Ausschreibung von Forschungsaufträge; e) die Vergabe von Preisen nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft; f) Durchführung kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Veranstaltungen; g) individuelle Unterstützung Not leidender uns sozial gefährdeter Kinder und junger Menschen. 2.4 Der Satzungszweck kann daneben auch verwirklicht werden durch die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen oder Körperschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung als Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, sofern dadurch der Zweck der Gesellschaft gefördert wird und eine Gewähr für die sachgemäße Verwendung der so zugewiesenen Mittel besteht. 2.5. Der Stiftungsrat bestimmt, welche Maßnahmen im Einzelnen aus dem vorstehend in Abs. 2 bis 4 niedergelegten Gesellschaftszweck verfolgt werden und welche Empfänger Leistungen der Gesellschaft erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen der Gesellschaft ist nicht gegeben. Ein solcher Rechtsanspruch wird auch nicht durch langjährige Übung begründet. 2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 2.7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8 Die Gesellschaft darf niemanden durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unangemessenen hohen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung begünstigen. 2.9 Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gewährleistet wird. 2.10 Keiner der Gesellschafter erlangt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft eigenes verwertbares Vermögen. Die Gesellschaft ist vielmehr lediglich ein für die Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes Instrument; die Gesellschafter sind Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mher als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Neuen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Geschäftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus dieser Satzung ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 2.11 Es ist vorgesehen, der Gesellschaft neben anderen Zuwendungen Gesellschaftsanteile an der fischer holding GmbH & Co. KG, Waldachtal, ("fiho") zu übertragen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 150.000,00 EUR. Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.11.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.11.2021
Veränderung

HRB 751240: Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH, Waldachtal, Klaus Fischer Straße 1, 72178 Waldachtal. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 2.1 Die Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH ("Gesellschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2.2. Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung; b) der Jugend- und Altenhilfe; c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; d) des Tierschutzes; e) des (Hunde-) Sports; f) der Heimatplfege, Heimatkunde und Ortsverschönerung; g) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterstützung und Unterhaltung von aa) Kindergärten, Schulen und anderen Bildungs- sowie Nachhilfeeinrichtungen schwerpunkmäßig in der Region, bb) Alten- und Pflegeheimen, cc) Tierheimen; b) die Gewährung von Stipendien an Schüler, Studenten und Promovierende nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft; c) Veranstaltung von (Forschungs-) Wettbewerben; d) Ausschreibung von Forschungsaufträge; e) die Vergabe von Preisen nach den jeweils geltenden Vergaberichtlinien der Gesellschaft; f) Durchführung kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Veranstaltungen; g) individuelle Unterstützung Not leidender uns sozial gefährdeter Kinder und junger Menschen. 2.4 Der Satzungszweck kann daneben auch verwirklicht werden durch die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen oder Körperschaften mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung als Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, sofern dadurch der Zweck der Gesellschaft gefördert wird und eine Gewähr für die sachgemäße Verwendung der so zugewiesenen Mittel besteht. 2.5. Der Stiftungsrat bestimmt, welche Maßnahmen im Einzelnen aus dem vorstehend in Abs. 2 bis 4 niedergelegten Gesellschaftszweck verfolgt werden und welche Empfänger Leistungen der Gesellschaft erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen der Gesellschaft ist nicht gegeben. Ein solcher Rechtsanspruch wird auch nicht durch langjährige Übung begründet. 2.6 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 2.7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.8 Die Gesellschaft darf niemanden durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch eine unangemessenen hohen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung begünstigen. 2.9 Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gewährleistet wird. 2.10 Keiner der Gesellschafter erlangt mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft eigenes verwertbares Vermögen. Die Gesellschaft ist vielmehr lediglich ein für die Durchführung ihrer satzungsmäßigen Zwecke geschaffenes Instrument; die Gesellschafter sind Treuhänder dieses Gedankenguts. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mher als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Neuen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Geschäftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der sich aus dieser Satzung ergebenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 2.11 Es ist vorgesehen, der Gesellschaft neben anderen Zuwendungen Gesellschaftsanteile an der fischer holding GmbH & Co. KG, Waldachtal, ("fiho") zu übertragen.

Calendar 30.12.2014
Neueintragung

HRB 751240:Klaus Fischer Stiftung gemeinnützige GmbH, Waldachtal, Klaus Fischer Straße 1, 72178 Waldachtal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014 mit Änderung vom 26.11.2014. Geschäftsanschrift: Klaus Fischer Straße 1, 72178 Waldachtal. Gegenstand: Die Förderung der Kinder- und Jugendbildung, insbesondere die Unterstützung von Kindergärten und Schulen schwerpunktmäßig in der Region, sowie die Förderung kultureller Veranstaltungen. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Prof. E.h. Fischer, Klaus, Waldachtal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

30.12.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Klaus Fischer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 30.12.2014