HRB 3690: Klaus Götze GmbH, Mannheim, Assenheimer Str. 12, 68219 Mannheim. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Götze, Klaus Walter Jürgen, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Götze, Klaus, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
Klaus Götze GmbH, Mannheim, Assenheimer Str. 12, 68219 Mannheim. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Götze e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705130) am 24.09.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Klaus Götze GmbH, Mannheim, Assenheimer Str. 12, 68219 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Herrn Klaus Götze, * ‒.‒.‒‒, Mannheim als Inhaber der Firma "Götze e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705130) um 40.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 16.900,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 82.500,00 EUR. Der Einzelkaufmann Götze, Klaus, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Götze e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705130) aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme des in der Urkunde genannten Vermögensgegenstandes im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 02.08.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.