HRB 20270: Klaus Hannemann GmbH., Hamburg, Habichthorst 38 A, 22459 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 20270: Klaus Hannemann GmbH., Hamburg, Habichthorst 38 A, 22459 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67b IN 257/09) vom 05.07.2021 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
Klaus Hannemann GmbH., Hamburg, (Habichthorst 38 A, 22459 Hamburg).Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 257/09) vom 01.12.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Vertretungsbefugnis des Vertretungsorgans ist nach Maßgabe des Insolvenzeröffnungsbeschlusses eingeschränkt.
Klaus Hannemann GmbH., Hamburg (Habichthorst 38 A, 22459 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2007 Teile des Vermögens der Ebert Bausanierung Inh. Stefan Hannemann e.K. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99 152) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.10.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klaus Hannemann GmbH., Hamburg (Habichthorst 38 A, 22459 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Jürgen Krogmann Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 78 660), der Generalbau Bastian GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 31 176) und der BBG Boostedt Bau GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 71 791) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2007 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 21.06.2007 mit der Jürgen Krogmann Gebäudetechnik GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 78 660), der Generalbau Bastian GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 31 176) und der BBG Boostedt Bau GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 71 791), alle mit Sitz in Hamburg, verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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