HRB 24722: Klaus Kantner Creativ Gartenbau GmbH, Montabaur-Ettersdorf, Am Hitzeberg 11, 56410 Montabaur-Ettersdorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 24722: Klaus Kantner Creativ Gartenbau GmbH, Höhr-Grenzhausen, Rheinstraße 85, 56203 Höhr-Grenzhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Montabaur-Ettersdorf beschlossen. Nunmehr Neuer Sitz: Montabaur-Ettersdorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Hitzeberg 11, 56410 Montabaur-Ettersdorf. Änderung der personenbezogenen Daten: Geschäftsführer: Kantner, Klaus, Montabaur-Ettersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24722:Klaus Kantner Creativ Gartenbau GmbH, Höhr-Grenzhausen, Rheinstraße 85, 56203 Höhr-Grenzhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2015. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 85, 56203 Höhr-Grenzhausen. Gegenstand: Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kantner, Klaus, Höhr-Grenzhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Klaus Kantner, Höhr-Grenzhausen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Klaus Kanter Creativ Gartenbau e.K." mit Niederlassung in Höhr-Grenzhausen (Amtgericht Montabaur, HRA 21729) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2015. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.