Klaus Kramm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brechen (Dauborner Str., 65611 Brechen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "System-Haus" Wohnbaugesellschaft mit beschränkter Haftung am 30.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65611 Brechen
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Amtsgericht: Limburg a. d. Lahn
Rechtsform: GmbH