HRB 58785:Klaus Müller Import - Export GmbH, Hamburg, Lagerstr. 15, 20357 Hamburg.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Klaus Müller Import - Export GmbH, Hamburg, Lagerstr. 15, 20357 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Liquidator: Müller, Klaus, Bendestorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Müller, Mareike, Bendestorf, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Petersen, Sönke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Klaus Müller Import - Export GmbH, Hamburg, Lagerstr. 15, 20357 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer (1) (Geschäftsjahr) beschlossen. Geschäftsanschrift: Lagerstr. 15, 20357 Hamburg.
Klaus Müller Import - Export GmbH, Hamburg (Lagerstr. 15, 20357 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.03.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 4.354,06 auf EUR 260.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 4 (Stammkapital), 11, 13 und 14 (Bekanntmachungen) zu ändern. Neues Stammkapital: 260.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2006 mit der Klaus Müller Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 67605) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.