Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2
Satz 2 HGB eingetragen. |
a)
20.08.2024
Li |
5 |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bonn (97 IN
32/18) vom 16.10.2023 ist das Insolvenzverfahren eingestellt. |
a)
20.11.2023
Kirstein |
HRA 29959: Klaus Peter Hebborn e.K., Gummersbach, Königstraße 7, 51645 Gummersbach. Der Inhaber hat das Vermögen der Urbania Gesellschaft für Publikation, Vertrieb und Organisation mbH mit Sitz in Bedburg (Amtsgericht Köln HRB 39986) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2017 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 29959: Klaus Peter Hebborn e.K., Gummersbach, Königstraße 7, 51645 Gummersbach. Der Inhaber hat das Vermögen der Voy Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 80791) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klaus Peter Hebborn e.K., Gummersbach, Königstraße 7, 51645 Gummersbach. (der Internethandel sowie Beratung und Vertrieb von Waren aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Königstraße 7, 51645 Gummersbach. Inhaber: Hebborn, Klaus Peter, Reichshof, * ‒.‒.‒‒.