Klaus Roth GmbH, Herrenberg, Nebelhornstr. 32, 71083 Herrenberg. Die Verschmelzung wurde am 14.06.2012 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727581). Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Klaus Roth GmbH, Herrenberg, Nebelhornstr. 32, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2012 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Klaus Roth e.K." mit der Niederlassung in Herrenberg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.