HRB 26159: Klausner Holz Sachsen GmbH, Kiefersfelden, Am Neugrund 39, 83088 Kiefersfelden. Die Verschmelzung wurde am 23.11.2021 durch Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck (FN 544368 t) wirksam.
HRB 26159: Klausner Holz Sachsen GmbH, Kiefersfelden, Am Neugrund 39, 83088 Kiefersfelden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 20.09.2021 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Klausner Betriebs- und Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in St. Johann in Tirol / Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck FN 544368 t) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 26159: Klausner Holz Sachsen GmbH, Kiefersfelden, Am Neugrund 39, 83088 Kiefersfelden. Beim Handelsregister des Amtsgericht Traunstein wurde am 22.07.2021 der Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die Verschmelzung der Klausner Betriebs- und Verwaltungs GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in St. Johann in Tirol, Österreich als übernehmender Gesellschaft und der Klausner Holz Sachsen GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Kiefersfelden als übertragender Gesellschaft eingereicht. Die gemäß § 122 d S. 2 UmwG bekannt zu machenden Angaben haben folgenden Inhalt: Die beteiligten Gesellschaften sind in folgenden Registern eingetragen: 1. a) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck unter der Firmennummer FN 544368t. b) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 26159. 2. Modalitäten für die Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter: a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Klausner Holz Sachsen GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird und wenn ihre Forderung vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Klausner Holz Sachsen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Am Neugrund 39, 83088 Kiefersfelden, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bzw. seines Entwurfs im Handelsregister der Klausner Holz Sachsen GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 26159: Klausner Holz Sachsen GmbH, Kiefersfelden, Am Neugrund 39, 83088 Kiefersfelden. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen: Der von der Gesellschaft am 09.05.2006 mit der Klausner Holz Thüringen GmbH mit Sitz in Saalburg-Ebersdorf (Amtsgericht Jena HRB 210044 - nach Sitzverlegung mit Sitz in Kiefersfelden, Amtsgericht Traunstein HRB 26145) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft auf die beherrschte Gesellschaft mit Wirkung vom 06.08.2020 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 26159: Klausner Holz Sachsen GmbH, Kiefersfelden, Am Neugrund 39, 83088 Kiefersfelden. Die Klausner Holz Niedersachsen GmbH mit dem Sitz in Kiefersfelden (Amtsgericht Traunstein HRB 26144) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Klausner Holz Thüringen GmbH mit dem Sitz in Kiefersfelden (Amtsgericht Traunstein HRB 26145) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Klausner Holding Deutschland GmbH mit dem Sitz in Kiefersfelden (Amtsgericht Traunstein HRB 26137) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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