HRA 5889: Kleebert Haustechnik GmbH & Co. KG, Goldbach, Rebenweg 16, 63773 Goldbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 5889: Kleebert Haustechnik GmbH & Co. KG, Goldbach, Rebenweg 16, 63773 Goldbach. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rebenweg 16, 63773 Goldbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kleebert Beteiligungs GmbH, Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 14586), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5889: Kleebert Haustechnik GmbH & Co. KG, Goldbach, Rebenweg 16, 63773 Goldbach. (Sanitär- und Heizungsinstallation) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rebenweg 16, 63773 Goldbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kleebert Beteiligungs GmbH, Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 14586), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5889: Kleebert Haustechnik GmbH & Co. KG, Goldbach, Rebenweg 16, 63773 Goldbach. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.03.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2018 das unter der Firma Kleebert Haustechnik e.K. mit Niederlassung in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 5677) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Elbert, Lukas, Goldbach, * ‒.‒.‒‒ übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.