Kleeblatt GmbH, Kindermoden- u. Kunstgewerbehandel, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach (Nördl.-Hauptstr. 34 a, 83700 Rottach-Egern). Die Verschmelzung wurde am 28.07.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 86358).
Kleeblatt GmbH, Kindermoden- u. Kunstgewerbehandel, Rottach-Egern, Landkreis Miesbach (Nördl.-Hauptstr. 34 a, 83700 Rottach-Egern). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2005 mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Viehweger Ingeborg, handelnd unter der Einzelfirma "Kleeblatt Kindermoden e.K." mit dem Sitz in Rottach-Egern, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.