HRB 84071: Klein Grundstücksgesellschaft mbH, Hilden, Zur Verlach 25 B, 40723 Hilden. Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Hannelore, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Christian, Erkrath, * ‒.‒.‒‒; Kürschgen, Sabine, Hilden, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 84071: Klein Grundstücksgesellschaft mbH, Hilden, Zur Verlach 25 B, 40723 Hilden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2018. Geschäftsanschrift: Zur Verlach 25 B, 40723 Hilden. Das Halten und Verwalten eigenen Vermogens sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und deren Verwaltung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Hannelore, Hilden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Klein Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRA 16266) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 16266: Klein Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Hilden, Zur Verlach 25 B, 40723 Hilden. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Düsseldorf HRB 84071) umgewandelt. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.