Klein Verwaltungs GmbH, Gelsenkirchen, (Buschgrundstr. 37, 45894 Gelsenkirchen).Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Wilhelm Klein Verpachtung GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Gewerbe-, Wohnbauten und sonstigen Gewerbeanlagen sowie deren Erwerb für eigene Rechnung ist.
Klein Verwaltungs GmbH, Gelsenkirchen (Buschgrundstr. 37, 45894 Gelsenkirchen). Bestellt als Geschäftsführer: Dip.-Kaufmann Klein, Markus, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Klein Verwaltungs GmbH, Gelsenkirchen (Buschgrundstr. 37, 45894 Gelsenkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung und Gerschäftsführung) beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Wilhelm Klein Verpachtung GmbH & Co. KG. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gleiches gilt für Liquidatoren.