Klein-Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Lünen (Am Katzbach 38, 44534 Lünen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klein-Verwaltungs-GmbH am 05.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Klein-Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Lünen (Am Katzbach 38, 44534 Lünen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2007 mit der Klein-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 18215) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.