HRB 16151: Kleine Entdecker gemeinützige GmbH, Kassel, Dalwigkstraße 15 a, 34130 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital und Geschäftsanteile), insbesondere die Erhöhung des Stammkapitals von 25.002,00 EUR um 3,00 EUR auf 25.005,00 EUR, beschlossen. 25.005,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Brüning-Lilienfeldt, Michaela, Kassel, * ‒.‒.‒‒; Kanitz, Nina, Vellmar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kleine Entdecker gemeinützige GmbH, Kassel, Dalwigkstraße 15 a, 34130 Kassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2013 mit Änderung vom 19.07.2013. Geschäftsanschrift: Dalwigkstraße 15 a, 34130 Kassel. Gegenstand: Die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere der Betrieb von Kindertagesstätten. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Avenarius, Elke, Kassel, * ‒.‒.‒‒; Eisfelder, Elke, Kassel, * ‒.‒.‒‒; Kümmel, Ute, Kassel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Kleine Entdecker" e.V. Kinderkrippe mit den Vereinigten Wohnstätten 1889 mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, VR 4668). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.