HRA 3377: Kleinen Grundbesitz GmbH & Co. KG, Geldern, In der Schanz 12, 47608 Geldern. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Kleve HRB 15346) am 27.06.2018 wirksam geworden.
HRB 15346: Kleinen Grundbesitz GmbH, Geldern, In der Schanz 12, 47608 Geldern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2018. Geschäftsanschrift: In der Schanz 12, 47608 Geldern. Die eigene Vermögensverwaltung, insbesondere der Erwerb von Grundbesitz, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft führt keine nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger, Baubetreuer) genehmigungspflichtigen Geschäfte durch. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Kleinen, Marlies, Geldern, * ‒.‒.‒‒; Kleinen, Thomas, Geldern, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kleinen Grundbesitz GmbH & Co. KG, Geldern (Amtsgericht Kleve, HRA 3377) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3377: Kleinen Grundbesitz GmbH & Co. KG, Geldern, In der Schanz 12, 47608 Geldern. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 im Wege des Formwechsels in die Kleinen Grundbesitz GmbH mit Sitz in Geldern umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3377: Kleinen Grundbesitz GmbH & Co. KG, Geldern, In der Schanz 12, 47608 Geldern. Nach Firmenänderung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Ponter Kinder- und Jugendhilfe GmbH, Geldern (Amtsgericht Kleve HRB 9499).
HRB 9499: Ponter Kinder- und Jugendhilfe GmbH, Geldern, In der Schanz 12, 47608 Geldern. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.04.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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