Kleiner KFZ - Service GmbH + Co.KG, Dietingen, Köhlerstraße 2, 78661 Dietingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Karl-Heinz Kleiner Kfz-Service e.K.", Dietingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727103) am 08.11.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kleiner KFZ - Service GmbH + Co.KG, Dietingen, Köhlerstraße 2, 78661 Dietingen. Der Einzelkaufmann Kleiner, Karl-Heinz, Dietingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Karl-Heinz Kleiner Kfz-Service e.K.", Dietingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727103) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.08.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kleiner KFZ - Service GmbH + Co.KG, Dietingen, Köhlerstraße 2, 78661 Dietingen. (Der Betrieb einer Kfz-Werkstatt und der Handel mit Fahrzeugen aller Art und Autozubehör.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Köhlerstraße 2, 78661 Dietingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kleiner Verwaltungs GmbH, Dietingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739825).