Kleinschmidt Unternehmensberatung GmbH, Bad Harzburg, Sennegarten 30, 38667 Bad Harzburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kleinschmidt Unternehmensberatung GmbH am 26.01.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Kleinschmidt Unternehmensberatung GmbH, Bad Harzburg, Sennegarten 30, 38667 Bad Harzburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.12.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Außerdem wurde § 7 (Gesellschafterversammlung) geändert. Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Jürgen E. W., Diplom-Kaufmann, Berlin.
Kleinschmidt Unternehmensberatung GmbH, Bad Harzburg, Sennegarten 30, 38667 Bad Harzburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Kleinschmidt Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Bernburg (AG Stendal HRB 15338) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.