Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Horbach, Christopher, Bad Dürkheim,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
22.07.2024
Hundt
b)
Fall 8 |
6 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wenning, Constantin, Holtgast, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.04.2024
Hundt
b)
Fall 7 |
HRB 66142: Kleintierklinik Frankenthal GmbH, Frankenthal (Pfalz), Beindersheimer Straße 77, 67227 Frankenthal (Pfalz). Bestellt als Geschäftsführer: Wenning, Constantin, Holtgast, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 66142: Kleintierklinik Frankenthal GmbH, Frankenthal (Pfalz), Beindersheimer Straße 77, 67227 Frankenthal (Pfalz). Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III (Stammkapital, Einlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 66142: Kleintierklinik Frankenthal GmbH, Frankenthal (Pfalz), Beindersheimer Straße 77, 67227 Frankenthal (Pfalz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit der Kleintierklinik Frankenthal Dr. David & Dr. Krützfeldt Tierärzte-Partnerschaft mit Sitz in Frankenthal (Pfalz) (Amtsgericht Zweibrücken, PR 30160) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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