Klett Lernen und Information GmbH, Stuttgart (Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 15.07.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Klett Lernen und Information GmbH, Stuttgart (Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.06.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klett Lernen und Wissen GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17149) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klett Lernen und Information GmbH, Stuttgart (Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart). Der zwischen der Gesellschaft und der "Ernst Klett Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17521) am 19.03.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Klett Learning GmbH, Stuttgart (Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Klett Lernen und Information GmbH. Gegenstand geändert; nun: Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte und soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist. Initiierung und Betreuung von nationalen und internationalen Projekten zu On- und Offline Produkten jeglicher Art im Verlagsbereich. Bestellt als Geschäftsführer: Haußmann, Philipp, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Schulz, Wolfgang, Remseck am Neckar, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Arthur J., Böblingen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Conradt, Michael, Waldenbuch, * ‒.‒.‒‒; Krautschneider, Uwe, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
Klett Learning GmbH, Stuttgart (Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart). Mit der "Ernst Klett Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17521) wurde am 19.03.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 19.03.2007 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
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