Klingenhoff GmbH, Kronshagen, Kopperpahler Allee 39, 24119 Kronshagen. Die Verschmelzung ist mit der am 01.09.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 4006 KI (Hans-Jürgen Klingenhoff e.K., vormals Klingenhoff GmbH & Co. KG) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Klingenhoff GmbH, Kronshagen, Kopperpahler Allee 39, 24119 Kronshagen. Geschäftsanschrift: Kopperpahler Allee 39, 24119 Kronshagen. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Klingenhoff GmbH & Co. KG -übernehmender Rechtsträger- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.