Klinik am Opernplatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, (Georgstr. 34, 30159 Hannover).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRA 201149) am 09.10.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Klinik am Opernplatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, (Georgstr. 34, 30159 Hannover).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 im Wege des Formwechsels in die Klinik am Opernplatz GmbH & Co.KG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.