Klinikum Braunschweig Rehabilitations-GmbH, Braunschweig, Freisestraße 9/10, 38118 Braunschweig. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH am 06.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Klinikum Braunschweig Rehabilitations-GmbH, Braunschweig, Freisestraße 9/10, 38118 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.06.2013 mit der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 9319) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Klinikum Braunschweig Rehabilitations-GmbH, Braunschweig, Freisestraße 9/10, 38118 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 11 (Geschäftsführung), § 14 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 14 a (Ausscheiden eines Gesellschafters) und § 15 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Ferner wurde eine Präambel eingefügt. Geschäftsanschrift: Freisestraße 9/10, 38118 Braunschweig. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von ambulanten Rehabilitationsleistungen und Dienstleistungen nach dem Heilmittelkatalog für körperlich hilfsbedürftige Personen.