Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 13.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Firma Klinikum Kemperhof gGmbH mit dem Sitz in Koblenz (übertragende Gesellschaft) ist aufgrund 1. des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2005 2. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma Klinikum Kemperhof gGmbH vom 19.07.2005 und 3. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma St. Elisabeth Krankenhaus Mayen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mayen vom 19.07.2005 mit der St. Elisabeth Krankenhaus Mayen, Gesellschaft mit beschränkter Haftungmit dem Sitz in Mayen (aufnehmende Gesellschaft) durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.320.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 5.120.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.