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Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (HRB 6983) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Koblenzer Str. 115 - 155
56073 Koblenz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 6983
Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Klinikum Kemperhof gGmbH aus Koblenz war im Handelsregister Koblenz unter der Nummer HRB 6983 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Klinikum Kemperhof gGmbH ihren Standort nicht geändert. Die Klinikum Kemperhof gGmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 4

Calendar 05.10.2005
Löschung

Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 13.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 14.09.2005
Veränderung

Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.09.2005
Veränderung

Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Firma Klinikum Kemperhof gGmbH mit dem Sitz in Koblenz (übertragende Gesellschaft) ist aufgrund 1. des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2005 2. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma Klinikum Kemperhof gGmbH vom 19.07.2005 und 3. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma St. Elisabeth Krankenhaus Mayen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mayen vom 19.07.2005 mit der St. Elisabeth Krankenhaus Mayen, Gesellschaft mit beschränkter Haftungmit dem Sitz in Mayen (aufnehmende Gesellschaft) durch Aufnahme verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 24.08.2005
Veränderung

Klinikum Kemperhof gGmbH, Koblenz (Koblenzer Str. 115-155, 56073 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.320.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 5.120.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.

Historie 1

05.10.2005
Registervorgang

Löschung 30.09.2005