HRA 1854: Klinikum Südstadt Rostock, Rostock, Südring 81, 18059 Rostock. Die Satzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am 05.04.2017 neu gefasst und trat mit ihrer Bekanntmachung am 24.05.2017 in Kraft. Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung, unter anderem in Form eines medizinischen Versorgungszentrums, und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Klinikum ist anerkanntes Lehrkrankenhaus der medizinischen Fakultät der Universität Rostock. Gegenstand ist zudem die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Studien in der Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus und in anderem Rahmen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert, nun: Der Eigenbetrieb wird durch die Erste Krankenhausleiterin oder den Ersten Krankenhausleiter vertreten.
18059 Rostock
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kliniksued-rostock.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: Eigenbetrieb