HRB 111005: Klinikum St. Georg GmbH, Georgsmarienhütte, Alte Rothenfelder Straße 23, 49124 Georgsmarienhütte. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit auch eine Änderung des § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihm die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von (Akut-) Krankenhäusern und den hiermit verbundenen stationären, teilstationären und ambulanten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und den Betrieb von medizinischen Versorgungszentren sowie durch die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit mindestens einer weiteren Körperschaft, vornehmlich mit der Niels-Stensen-Kliniken GmbH und deren verbundenen Unternehmen (Klinikum St. Georg GmbH, Medizinische Versorgungszentren Niels-Stensen-Kliniken GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Bramsche GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Elisabeth-Krankenhaus Thuine GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Ankum-Bersenbrück GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück GmbH, Niels Stensen Pflegezentrum GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Servicegesellschaft mbH, Niels-Stensen-Kliniken St. Vinzenz-Hospital Haselünne GmbH), die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt / erfüllen und insbesondere die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege verfolgt / verfolgen. Das planmäßige Zusammenwirken kann für diesen Fall unter anderem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen, erfolgen. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Managementleistungen, Personaldienstleistungen, von ausgearbeiteten Lösungen und Konzepten im Bereich der Medizintechnik und Informationstechnologie sowie den Bezug der damit verbundenen Dienstleistungen, von Leistungen im Bereich des Rechnungswesens (insbesondere der Finanzbuchhaltung) sowie der Planung, Steuerung und Kontrolle von Unternehmensbereichen (Controlling), der Entgegennahme von Einkaufs-, Apotheken- und Laborleistungen sowie Leistungsbezügen in der Gebäudereinigung und der Versorgung mit Strom und Gas, der Beratung in Bereichen der Energieversorgung sowie in Form von Planung und Umsetzung von Projekten zur Energie- und Medienversorgung. (4) Ebenso kann der Satzungszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. (5) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. (6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. (7) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen d) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen. Allgemeine Vertretungsregelung neu vorgetragen, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
49124 Georgsmarienhütte
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.franziskus.com
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 14 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH