HRB 81895: Klosterresidenz Maria Hilf GmbH, Bedburg, Marienstraße 1, 50181 Bedburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alloheim Senioren-Residenzen Vierte GmbH & Co. KG am 17.10.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 81895: Klosterresidenz Maria Hilf GmbH, Bedburg, Marienstraße 1, 50181 Bedburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Alloheim Senioren-Residenzen Vierte GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24467) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81895: Klosterresidenz Maria Hilf GmbH, Bedburg, Marienstraße 1, 50181 Bedburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Seniorenzentrum Niddatal GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79170) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81895: Klosterresidenz Maria Hilf GmbH, Bedburg, Marienstraße 1, 50181 Bedburg. Bestellt als Geschäftsführer: Hohmann, Rainer, Dresden, * ‒.‒.‒‒; Kupczik, Thomas, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Unter Deklarierung des Wohnortwechsels nicht mehr Geschäftsführer: Mertens, Josefine, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 81895:Klosterresidenz Maria Hilf GmbH, Bedburg, Marienstraße 1, 50181 Bedburg.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.07.2014 wirksam geworden.
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